
Was leistet die Rechtschutzversicherung?
Im Leben kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen über wichtigere und weniger wichtige Dinge. Menschen können in unzähligen Situationen “aneinander geraten”. Solche Auseinandersetzungen können je nach Situation Geld, Zeit und Nerven der betroffenen Personen kosten.
Die Kosten eines Prozesses können leicht Tausende von Franken ausmachen. Das übersteigt die finanziellen Möglichkeiten vieler Personen. Die Rechtschutzversicherung deckt den Vermögensbedarf für den Fall, dass man als Kläger einen Prozess einleiten will, wird und sich gegen Ansprüche eines Klägers verteidigen muss.
Drei wichtige Bereiche: Privatrechtschutz, Verkehrsrechtschutz und Betriebsrechtsschutz
Versichertte Personen
Versicherungsschutz
Wie bei der Hausratverischerung gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Bei der Einzelversicherung ist nur eine Person versichert.
- Bei der Familienversicherung ist eine ganze Familie versichert. Das sind neben dem Ehe- oder Lebenspartner auch Kinder, solange sie noch zu Hause wohnen und noch in Ausbildung sind.
- Ausserdem ist es möglich, weitere im gleichen Haushalt lebende Personen in die Versicherung einzubeziehen. Bei vielen Versicherern müssen diese aber ausdrücklich in der Police aufgeführt sein.
Versicherte Rechtsstreitigkeiten (=versicherte Gefahren)
Die versicherten Rechtsfälle sind in den AVB detailliert umschrieben. Dabei bieten die Rechtsschutzversicherer für bestimmte Arten von Rechtsfällen einen umfassenden Rechtsschutz an, in anderen Fällen ist ihre Leistung dagegen auf eine Beratung beschränkt.
Die Versicherungsleistung
Wenn ein versicherter Rechtsfall vorliegt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung den Vermögensbedarf für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Versicherten gegen Dritte.
Eingeschlossen sind beim umfassenden Rechtsschutz in der Regel folgende Leistungen:
- Beratung
- Kosten für ein allfälliges Mediationsverfahren
- Anwaltskosten
- Kosten für Expertengutachten in einem Prozess
- Gerichtsgebühren und andere Verfahrenskosten
- Prozessentschädigung an die Gegenpartei
- Vorschuss für eine vom Gericht auferlegte Kaution bis zu einem bestimmten Maximalbetrag (z.B. Strafkaution im Rahmen eines Strafverfahrens)
- Inkassokosten (Betreibungskosten) für Forderungen, die der Versicherte nach Abschluss des Prozesses an die Gegenpartei stellen kann.
Beim beschränkten Rechtsschutz besteht die Versicherungsleistung ausschliesslich in der Beratung des Kunden. Je nach Versicherer ist diese Beratung beschränkt (z.B auf maximal eine Beratung pro Versicherungsjahr oder auf einen bestimmten Maximalbetrag pro Beratung).
Nicht versichert: Der Streitgegenstand eines Rechtsstreits
Einen Rechtsstreit kann man gewinnen oder verlieren. In beiden Fällen versichert die Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten. Nie versichert ist dagegen der Gegenstand des Streits.
Wartefristen
In der Regel beginnt der Versicherungsschutz bei der Rechtsschutzversicherung nicht sofort nach Vertragsabschluss, sondern erst nach einer Wartefrist von drei Monaten. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass jemand noch rasch eine Rechtsschutzversicherung abschliesst, wenn er sieht, dass ein Gerichtsverfahren auf ihn zukommt.
Wann ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Viele Personen sind sich nicht bewusst, dass Rechtsstreitigkeiten nicht nur teuer sind, sonder meist auch Zeit und Nerven kosten. In Rechtsstreitigkeiten wird oft mit harten Bandagen gestritten. Das ist nicht jedermanns Sache.
In all diesen Punkten leistet die Rechtsschutzversicherung einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Versicherten.
- Sie übernimmt die Kosten des Verfahrens und entlastet ihn finanziell.
- Weil der Rechtsstreit durch Profis geführt wird, spart er Zeit und Nerven. Er muss sich nicht wegen jeder Behauptung, jedem Einwand und jedem Schreiben der Gegenpartei ärgern oder ängstigen. Sein Rechtsvertreter ist als Puffer zwischengeschaltet und fängt solche Belastungen auf.
Privatrechtsschutzversicherung
Dank der Privatrechtsschutzversicherung ist der Versicherte jederzeit in der Lage, aktiv einen Prozess zu führen oder sich optimal zu verteidigen. Er kann auf fachkundige Beratung und Unterstützung zählen und muss sich auch keine Sorgen um die Verfahrenskosten machen. So kann er z.B jederzeit
- Schadenersatzansprüche durchsetzen
- Auseinandersetzungen mit Ärzten wegen Behandlungsfehlern führen
- als Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung Übergriffe von Nachbargrundstücken (z.B Lärmemissionen) abwenden oder sich gegen Klagen zur Wehr setzen
- seine Rechte gegenüber privaten oder öffentlichen Versicherern oder Pensionskassen wahren
- sich als Mieter gegenüber seinem Vermieter und als Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber durchsetzen
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Für regelmässige Motorfahrzeuglenker ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung fast ein Muss, denn im Strassenverkehr ist das Risiko eines “gewöhnlichen” Bürgers wohl am grössten, in ein Rechtsverfahren verwickelt zu werden, z.B.
- ein strafverfahren wegen eines Unfalls mit Körperverletzung oder
- ein Verfahren auf Ausweisentzug wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
- Nicht zu unterschätzen ist der Verkehrsrechtschutz aber auch bei gar nicht so seltenen Vertragsstreitigkeiten mit Leasingfirmen oder im Zusammenhang mit Autokäufen und/oder – reparaturen.
Sowohl die Privatrechtsschutzversicherung als auch die Verkehrsrechtsschutzversicherung decken in der Regel den Versicherten in seiner Eigenschaft als Fussgänger und mitfahrer / Passagier von privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Rechtsschutzbedarf besteht hier vor allem dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer Opfer eines Unfalls wird. In komplizierten Fällen kann es lange dauern, bis der zuständige Versicherer ermittelt ist. Kompetente Unterstützung durch einen Anwalt und nötigenfalls ein Prozess können diese unter Umständen existenzbedrohende Wartezeit verkürzen.