
Privathaftpflichtversicherung
Überblick und gesetzliche Grundlagen
Überblick Die Hausrat- und Wertsachenversicherung schützen die beweglichen Sachen von Privatpersonen. Bedroht ist aber auch das Vermögen einer Privatperson, zum Beispiel durch ein-p Haftpflicht. Im täglichen Leben passieren immer wieder Missgeschicke. So kann es kom-men, dass Dritte zu Recht oder zu Unrecht Schadenersatzansprüche für finanzielle sch: den stellen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten in solchen
Gesetzliche Grundlagen
Es gibt keine besonderen Gesetzesbestimmungen zur Privathaftpflichtversicherung. Deshalb ist versicherungsrechtlich gesehen das VVG ausschlaggebend.
Zentral sind die AVB, denn bei der Privathaftpflichtversicherung weichen die Angebote der verschiedenen Versicherer zum Teil weit voneinander ab. Es ist deshalb absolut unerlässlich, dass Sie bei der Bearbeitung dieses Kapitels die AVB Ihrer Firma verwenden. Nicht vergessen dürfen wir schliesslich, dass das Haftpflichtrecht die rechtliche Grundlage für Schadenersatzansprüche ist. Nur wenn eine Gesetzesnorm eine Haft-pflicht vorsieht, können Drittpersonen an den Versicherten Ansprüche stellen.
Der Versicherungsschutz
Versicherte Personen
Ähnlich wie bei der Hausratversicherung gibt es bei der Privathaftpflichtversicherung verschiedene Möglichkeiten, den Kreis der versicherten Personen zu bestimmen.
+ Bei der Einzelversicherung ist der Versicherungsnehmer versichert
+ Möglich ist auch, eine Familienversicherung für die ganze Familie abzuschließen. Versichert sind dann alle Personen, die in den AVB als zur Familie gehörig definiert werden.
+ Und schliesslich ist es bei den meisten Versicherern möglich, weiter Personen zu versichern. Diese müssen aber in der Police namentlich aufgeführt sein.
AVB beachten!
Die Produkte der verschiedenen Versicherer unterscheiden sich zum Teil schon beim Kreis der versicherten Personen. Hier einige Hinweise:
+ Meistens sind auch unmündige Kinder mitversichert, die sind vorübergehend bei der versicherten Person aufhalten, z. B. Ferienbesuch des Enkelkindes.
+ Oft sind Haushaltsangestellte in der Versicherung eingeschlossen. Richten sie während ihrer Tätigkeit im Haus des Versicherten Schäden bei Drittpersonen an, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden, wie wenn der Versicherte ihn selbst angerichtet hätte, z.b Die Putzfrau stösst beim Reinigen des Balkons einen Blumentopf um. Dieser fällt auf das Dach eines Autos. Dessen Eigentümer verlangt Schadenersatz.
+ Dasselbe gilt für Personen, die vorübergehend die Aufsicht über ein unmündiges Kind oder ein Haustier des Versicherten übernehmen.
+ Bei der Familienversicherung sind ausserdem folgende Regelungen verbreitet:
+ Zum Teil wird der Konkubinatspartner gleich behandelt wie ein Ehegatte.
+ Erwachsene Kinder, die noch im Haushalt wohnen, sind oft bis zu einem bestimmten Alter mitversichert, solange sie keine eigene Erwerbstätigkeit ausüben.
Beschaffen Sie sich die AVB zur Privathaftpflichtversicherung und lesen Sie nach, wie darin der Kreis der versicherten Personen geregelt ist.
Falls Ihre Firma keine Privathaftpflichtversicherung anbietet, beschaffen Sie sich zu Übungszwecken die AVB eines anderen Unternehmens (z.B. per Internet).
Die Privathaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich weltweit
Der örtliche Geltungsbereich
Welche Haftungen sind versichert? - Die versicherten Gefahren
Die Privathaftpflichtversicherung ist für die finanziellen Folgen von Missgeschicken gedacht, die den Versicherten im Privatleben passieren; oder anders gesagt; Eine Person wird als Privatperson haftpflichtig.
Aus welchen Gründen kann eine Privatperson haftpflichtig werden?
Es gibt verschiedenen Gründe, die zur Haftung einer Person führen können. In der folgenden Grafik sind die Gründe mit Bezug zu Privatpersonen zusammengestellt.
Die Haftpflichtgründe, die im Privatleben von Bedeutung sein können
Vertragliche Haftpflicht
Der Versicherte ist Privatperson und haftet:
- wegen Verletzung von Verträgen, die er abgeschlossen hat (z.B. Mietvertrag)
- als Arbeitgeber von Hilfspersonen ( Hausangestellte).
Ausservertragliche Haftpflicht
Verschuldenshaftung
Der Versicherte haftet als Privatperson für Schäden, die er mit Verschulden Drittpersonen zufügt.
Kausalhaftungen
Milde Kausalhaftungen
Der Versicherte ist Privatperson und haftet in der Eigenschaft als
- Tierhalter (Tierhaftpflicht)
- Hauseigentümer (Werkeigentümerhaftpflicht)
- Grundeigentümer (Grundeigentümerhaftpficht)
- Familienhaupt (Haftpflicht des Familienhauptes)
- Arbeitgeber von Dienstpersonal (Geschäftsherrenhaftpflicht)
Scharfe Kausalhaftungen
In Frage kommen vor allem die Haftpflicht des Motorfahrzeushalter, des Luftfahrzeughalters und des Jägers
- Die Motorfahrzeug oder die Luftfahrzeughalterhaftpflicht müssen separat versichert werden.
- Für die Haftpflicht des Jägers kann eine Zusatzversicherung zur Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Versicherte Schäden
Versichert sind Personenschäden und Sachschäden, für die der Versicherte die Verantwortung zu tragen hat.
- Zu den Personenschäden gehören die finanziellen Folgen, die aus der Verletzung oder Tötung von Personen entstehen ( Heilungskosten, Einkommensausfälle, Versogersschaden usw. )
- Sachschäden sind die Werteinbussen aus der Beschädigung und Zerstörung von Sachen (je nach Situation Reparaturkosten, Ersatz des Minderwerts oder Ersatz des gesamten Werts bei der Zerstörung oder beim Untergang der Sachen).
Die Garantiesumme
Der Versicherte kann die Garantiesumme je nach seinen Bedürfnissen wählen. Üblich sind 3 Millionen Franken oder 5 Millionen Franken.
Die Versicherungsleistung
Die Versicherungsleistung hat wie bei allen Haftpflichtversicherungen zwei Komponenten: Der Versicherer ersetzt dem Versicherten den Vermögensbedarf für berechtigte Haftpflichtansprüche und er wehrt unberechtigte Haftpflichtansprüche ab (passiver Rechtsschutz).
Beides tut er aber nur, wenn für den betreffenden Haftpflichtfall Deckung besteht, d.h, wenn er zu den versicherten Gefahren gehört. Deshalb gilt ganz allgemein Folgendes:
- Der Versicherer ersetzt den Vermögensbedarf, wenn eine Haftung des Versicherten und Versicherungsdeckung bestehen.
- Der Versicherer wehrt unberechtigte Haftpflichtansprüche ab, wenn keine Haftung des Versicherten besteht, es sich aber um einen gedeckten Haftpflichtfall handelt.
Die Prämie der Privathaftpflichtversicherung
Die Prämie der Privathaftpflichtversicherung ist zum teil als Fixprämie ausgestaltet. Viele Versicherer gewähren aber Schadenfreiheitsrabatte. Die Prämienhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem:
- Einzelversicherung oder Familienversicherung
- Höhe der Garantiesumme; je höher die Garantiesumme, desto höher die Prämie
- Höhe des Selbstbehalts; je tiefer der Selbstbehalt, desto höher die Prämie
- Umfang des Selbstbehalts; je tiefer der Selbstbehalt, desto höher die Prämie
- Umfang des beanspruchten Versicherungsschutzes. Nicht alle Versicherten haben die gleichen Schutzbedürfnisse. Deshalb gewähren viele Versicherer in bestimmten Situationen eine Prämienreduktion, zum Beispiel:
- Wer in einem Eigenheim lebt, haftet höchstens noch bei Hotelzimmern, Ferienhäusern oder Zweitwohnungen für Mieterschäden. Die Wahrscheinlichkeit eines Schadens ist kleiner als bei Wohnungsmietern.
- Umgekehrt haben Personen, die kein eigenes Haus besitzen, auch keine Haftungen als Werkeigentümer zu befürchten.
Viele Versicherer gewähren ihren Kunden einen Rabatt (z.B. 10% der Prämie), wenn sie auch weitere Haushaltsversicherungen bei ihnen abschliessen, denn so wird der Aufwand des Versicherers für die Administration und die Betreuung eines Kunden kleiner.
Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom Kombirabatt.
Wann lohnt sich eine Privathaftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung gehört zum Grundversicherungsbestand jeder Person.
Wer keine Privathaftpflichtversicherung hat, setzt sich grossen finanziellen Risiken aus.
Jedem kann einmal ein Missgeschick mit sehr ernsthaften finanziellen Konsequenzen passieren. Solche Fälle sind zum Glück eher selten. Ihre Tragweite ist für dich haftpflichtige Person aber existenzbedrohend. Ohne Haftpflichtversicherung muss sie nämlich für den ganzen Schaden allein aufkommen; ihr ganzes Privatvermögen und ihr gegenwärtiges und zukünftiges Einkommen wird bis zum Existenzminimum gepfändet. Kurz: Die wirtschaftliche Existenz ist so lange ruiniert, bis der Schaden bezahlt ist.