Die versicherte Personen
Der Versicherungsschutz
Es gibt zwei Möglichkeiten: die Einzelversicherung und die Familienversicherung.
Die Einzelversicherung
Hier besteht der Haushalt aus einer Person. Sie ist in der Police genannt. Der Hausrat besteht aus ihren Gegenständen; es wird also das geschützt, was sie besitzt.
Die Familienversicherung
hier sind mehrer Personen versichert. Der Hausrat setzt sich aus dem zusammen, was die versicherten Personen je besitzen. Im Prinzip kann jede Form des dauernden Zusammenlebens mit einer Familienversicherung versichert werden; wichtige Beispiele sind:
● eine ganze Familie (Ehefrau, Ehemann und Kinder)
● Konkubinatspaare (mit oder ohne Kinder)
● (dauerhafte) Wohngemeinschaften

Allgemein gilt, dass alle versicherten Personen in der Police genannt sein müssen. Allerdings machen die meisten Versicherer Ausnahmen: In der Regel sind der Ehepartner des Versicherungsnehmers und die (gemeinsamen und nicht gemeinsamen) unmündigen Kinder auch ohne ausdrückliche Erwähnung in der Police mitversichert. Einzelne Versicherer behandeln auch den Konkubinatspartner auf diese Weise.
Die versicherten Sachen
Was gehört zum Hausrat?
Zum Hausrat gehören bewegliche Sachen, die dem Privatgebrauch dienen.
- Bewegliche sachen sind alle Gegenstände, die nicht fest mit einem Grundstück/Gebäude verbunden sind. Dazu gehören auch Fahrräder und je nach Versicherer Motorfahrräder ( Mofas). Ausgeschlossen sind aber Motorfahrzeuge und Motorräder, die ja durch die Motorfahrzeug Kaskoversicherung geschützt sind; dasselbe gilt für Luftfahrzeuge und Motorboote/ grössere Segelschiffe, die separat versichert werden müssen.
- Für den Privatgebrauch sind alle Sachen einer Person, die nicht für ein eigenes Unternehmen verwendet werden.
Wo sind die Gegenstände des Hausrats geschützt?
Die Hausratversicherung schützt den Hausrat zu Hause ( Standortversicherung),
Gegenstände des Hausrats, die sich vorübergehend nicht zu Hause befinden (Aussenversicherung), und den Hausrat während eines Umzugs innerhalb der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein und den Enklaven Campione und Büsingen.
Die versicherten Gefahren
Die Hausratversicherung umfasst die vier Grundgefahren der Sachversicherung; Feuer, Wasser, Diebstahl und Glasbruch.
Im Prinzip kann ein Versicherer diese vier Grundgefahren je getrennt versichern. So könnte jeder Kunde den Versicherungsschutz erwerben, der exakt auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Allerdings wäre das enorm aufwändig und teuer; anstatt einer müssen vier Policen verwaltet werden. Und für die Kunden würde das sonst schon komplizierte Produkt Versicherungsschutz noch schwerer zu verstehen. Vor allem aus diesen Gründen betrachten die Versicherer die aufgezählten Versicherungsmöglichkeiten als Bausteine für ihr Produkt Hausratversicherung.
Die Gefahr Feuer
Zum Feuer gehören die bereits bekannten fünf Feuergefahren, neun Elementargefahren und das Abhandenkommen einer Sache wegen dieser Gefahren. Zusätzlich schliessen viele Versicherer weitere Gefahren in den Feuerbaustein der Hausratversicherung ein. Die folgende Grafik zeigt das Wesentliche.
Fünf Feuergefahren
- Brand
- Plötzliche Rauchentwicklung
- Blitzschlag
- Explosion
- Abstürzende/Notlandende Luft-/Raumfahrzeuge oder Teile davon
Neun Elementargefahren
- Hochwasser
- Überschwemmung
- Sturm
- Hagel
- Lawinen
- Schneedruck
- Felssturz
- Steinschlag
- Erdrutsch
Abhandenkommen der versicherten Sache
- Wegen einer Feuergefahr
- Wegen einer Elementargefahr
Weitere Gefahren, die viele Versicherer in die Hausratversicherung einschliessen (AVB beachten!)
- Sengschäden (Funkenschäden, Streichholz, glühende Zigarette usw.)
- Schäden an Sachen, die der Hitze eines Feuers oder einer anderen Hitzequelle ausgesetzt waren (z.B einer Spotlampe)
- Implosionsschäden (Gegenteil von Explosion – vor allem Fernsehröhren)
Die Gefahr Wasser
Austritt von Wasser
- aus Leitungen (undichte oder defekte Wasserleitungen)
- aus daran angeschlossenen Apparaten und Einrichtungen (z.B Waschmaschine, Geschirrspüler, Heizkörper)
- aus Aquarien, Wasserbetten, zierbrunnen
- wegen Rückstau der Kanalisation
Eindringen von Regen-,Schnee-, Schmelz- oder Grundwasser in ein Gebäude
- vom Dach, aus Dachrinnen oder Aussenablaufrohren,
- aus dem Baugrund
Auslaufendes Heizöl
- aus Heizungs- und Tankanlagen im Inneren eines Gebäudes
Frostschäden
- Reparatur-/ Auftaukosten von eingefrorenen Leitungen, die der Mieter gelegt hat, und
- von daran angeschlossenen Apparaten.
Die Gefahr Diebstahl
Einbruchdiebstahl
- Zu Hause: Ein Einbrecher bricht die Wohnungstür auf und stiehlt Schmuck und andere Wertsachen
- Auswärts: Ein Einbrecher bricht in ein Hotelzimmer ein und stiehlt Koffer, Kleider und Schmuck
Beraubung
- Zu Hause: Ein Dieb schleicht sich nachts durch ein geöffnetes Fenster in ein Haus ein. Der Bewohner wacht auf und stellt den Dieb. Der Dieb bedroht den Bewohner mit einem Messer und verschwindet dann mit der Beute.
- Auswärts: Aus offener Strasse überfällt ein Räuber eine ältere Frau. Er stösst sie zu Boden und entreisst ihr die Handtasche.
Einfacher Diebstahl
- Zu Hause: Ein Trickdieb gibt sich als Heizungsmonteur aus und verschafft sich so Zugang zur Wohnung. Er stiehlt Schmuck. Ein Dieb steigt durch das offene Kellerfenster in ein Einfamilienhaus ein und stiehlt Wertgegenstände.
- Auswärts: Ein Taschendieb stiehlt unbemerkt das Handy aus der Handtasche.
Die Gefahr Glasbruch
In der Hausratversicherung sind bewegliche Sachen versichert. Deshalb geht es bei der Gefahr Glasbruch zunächst einmal um die Mobiliarverglasung. Die meisten Versicherer sehen aber die Möglichkeit vor, dass die Eigentümer von selbst bewohnten Häusern oder Eigentumswohnungen mit der Hausratversicherung auch die Gebäudeverglasung versichern können. Denken sie daran, dass die Glasbruchversicherung eine All-Risk-Versicherung ist.
Gebäudeverglasung
- Fenster
- Isolierverglasung
- Glastüren
- Lichtkuppeln
Sie können aus Glas oder glasähnlichen Stoffen wie Plexiglas und anderen Kunststoffen sein.
Mobiliarverglasung
- Wandspiegel
- Spiegel oder Glas in Schränken oder Vitrinen
- Glastische
Sie können aus Glas oder glasähnlichen Stoffen wie Plexiglas und anderen Kunststoffen sein.
Weitere Gegenstände mit hoher Bruchgefahr, die viele Versicherer einschliessen
- Keramikkochflächen
- Lavabos
- Bidets und Closets inkl. Spülkasten
- Natur- und Kunststeinplatten