Überblick und gesetzliche Grundlagen

Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug

Motorfahrzeuge sind nicht nur ein grosses gefahrenpotenzial. Sie sind auch selbst von Gefahren bedroht, die zur Beschädigung, Zerstörung oder zum Verlust führen können. Dabei geht es bei den heutigen Fahrzeugpreisen und Reparaturkosten rasch um namhafte Summen, die der Fahrzeugbesitzer in einem grösseren Schadenfall oft nur schwer selbst aufbringen kann. Die Kaskoversicherung beitet Versicherungsschutz.

Gesetzlichen Grundlagen

Für die Kaskoversicherung gibt es keine besonderen gesetzlichen Grundlagen. Es gelten deshalb die Bestimmungen, die das VVG für Versicherungsverträge aufstellt.

Die Versicherungssumme

Die Versicherungssumme wird in der Versicherungspolice festgesetzt. Sie entspricht dem Katalogpreis des Fahrzeugs.

Manchmal lässt der Versicherte Spezialausrüstungen oder Zubehörteile in sein Auto einbauen (zb. besondere Felgen, eine besondere Hifi-Anlage, Sportsitze, Tuning des Motors usw.) Dadurch wird der Fahrzeugwert höher als der Katalogpreis. Entsprechend muss auch die Versicherungssumme angepasst werden. Die Motorfahrzeugversicherer haben verschiedene Systeme, um dies zu tun:

  • Die einen sehen in den AVB vor, dass Spezialausrüstungen oder Zubehörteile bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises (zb 10%) automatisch mitversichert sind. Erst wenn sie diesen Prozentsatz übersteigen, muss die Versicherungssumme entsprechend erhöht werden.
  • Andere Versicherer sehen vor, dass Spezialausrüstungen und Zubehörteile direkt beim Kauf eingebaut werden, dann denkt der Versicherte in aller Regel daran, für sie auch einen entsprechenden Versicherungsschutz abzuschliessen. Oft werden solche Veränderungen am Fahrzeug aber erst mit der Zeit vorgenommen. Dann kann es leicht vorkommen, dass eine eventuell nötige Anpassung der Versicherungssumme unterbleibt. Mit der Folge, dass diese Sonderausstattung im Schadenfall nicht versichert sind.

 

Versicherte Gefahren

 

Teilkaskoversicherung

Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des Fahrzeugs durch:

  • Feuer
  • Elementarschäden
  • Diebstahl/Entwendung zum Gebrauch
  • Glasbruch
  • Kollision mit Tieren
  • Mutwillige/Böswillige Handlungen Dritter
  • Kollision (Unfall)

 

Totalschaden

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur des Motorfahrzeugs teurer käme als der Zeitwert des Fahrzeugs ist. In diesem Fall zahlt die Versicherung dem Versicherten den Fahrzeugwert aus. Das Wrack und damit der Schrottwert stehen der Versicherung zu und nicht etwa dem Kunden. Dessen Vermögensbedarf ist ja mit Auszahlung des vollen Fahrzeugwerts bereits abgedeckt. Da ein Autowrack durchaus noch einige Hundert Franken wert sein kann, wäre der Versicherte bereichert, was gegen das Grundprinzip des Bereichungsverbots verstössen würde. Will der Versicherte das Wrack behalten, wird sein Wert von ausbezahlten Betrag abgezogen.

Gleich wie ein Totalschaden behandeln die Versicherer das Abhandenkommen des Fahrzeugs. Die Leistung wird ausbezahlt, wenn das Fahrzeug nicht innert 30 Tagen seit der Diebstahlmeldung wieder zum Vorschein kommt.

Teilschaden

Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Reparatur des Fahrzeugs weniger kostet als der Zeitwert des Fahrzeugs am Schadentag ist. Dann wird das Auto repariert. Will der Versicherte das Auto nicht reparieren lassen, erhält er höchstens den Betrag in der Höhe der Reparaturkosten ersetzt.

Der Fahrzeugwert entspricht dem Zeitwert

Viele Leute meinen, dass der Kaskoversicherer ihnen bei einem Totalschaden einfach den Preis für ein neues Fahrzeug des gleichen Typs bezahlt. Das ist aber ein Irrtum. Die Motorfahrzeugversicherung gehört im Unterschied  etwa zur Hausratversicherung zu den Sachversicherungen, bei denen der Zeitwert und nicht der Neuwert vergütet wird.

Der Zeitwert ist der Marktwert, den das Fahrzeug unmittelbar vor dem Schadenereignis noch gehabt hätte. Die Schadenexperten gehen bei der Schätzung des Zeitwerts vom Katalogpreis aus und ziehen dann die Werteinbussen für Abnutzung (Alter, allgemeiner Zustand des Fahrzeugs, Kilometerstand, bereits vorhandene Schäden, Zustand der Pneus usw.) ab.

Auffällig ist, dass neue Fahrzeuge am meisten an Wert verlieren. Je nach Marke und Typ beträgt der Wertverlust im ersten Jahr ca. 25% des Katalogpreises. Danach wird der jährliche Wertverlust kleiner. Deshalb ist der Zeitwert im Normalfall tiefer als der Katalogpreis, der als Versicherungssumme in der Police eingetragen ist.

Wann lohnt sich eine Vollkasko-, wann eine Teilkaskoversicherung?

Gekaufte Motorfahrzeuge: Die Sicherheitsbilanz des Kunden ist entscheidend

Verbreitet ist die Faustregel:

  • Vollkaskoversicherung für neue Fahrzeuge
  • Teilkaskoversicherung ab dem dritten oder vierten Betriebsjahr
  • Keine Kaskoversicherung mehr für Fahrzeuge, die älter als ca. 8 Jahre sind.

Diese Faustregel greift aber zu kurz. Entscheiden ist nämlich die individuelle Sicherheitsbilanz eines Kunden. Dazu beispielhaft einige Grundsatzüberlegungen:

  • Wenn ein Kunde nicht auf sein Fahrzeug angewiesen ist, sehr wenig und sehr vorsichtig fährt sowie über ein gutes finanzielles Polster verfügt, dann kann und will er die Kaskorisiken möglicherweise schon bei einem Neuwagen selbst tragen; oder er wird in den ersten zwei bis drei Jahren eine Vollkaskoversicherung abschliessen und danach auf eine Kaskoversicherung ganz verzichten.
  • Anders sieht die Situation bei einem Kunden aus, der viel fährt, unbedingt auf sein Fahrzeug angewiesen ist und kein finanzielles Polster hat. Ein solcher Kunde kann es sich nicht leisten, plötzlich ohne Fahrzeug dazustehen. Für ihn ist es auch dann noch vorteilhaft, eine Vollkaskoversicherung zu haben, wenn sein Fahrzeug älter als vier Jahre ist. Auf diese Weise ist er am besten geschützt; denn die Vollkaskoversicherung leistet nach Eintritt des versicherten Ereignisses rasch und unbürokratisch. Wichtig ist das vor allem dann, wenn bei einem Unfall eigentlich die Haftpflichtversicherung eines anderen Unfallverursachers zuständig wäre. Bis alle Schuld- und Haftpflichtfragen geklärt sind, dauert es oft Wochen-im Falle von Prozessen sogar Jahre. Dank der Vollkaskoversicherung kommt der Geschädigte rasch zu seinem Geld und der Versicherer übernimmt erst noch die Regulierung der Haftpflichtansprüche mit dem Unfallverursacher bzw. mit dessen Versicherung.

 

Geleaste Motorfahrzeuge sind immer vollkaskoversichert

Viele Motorfahrzeuge sind heute geleast. Der Leasingnehmer wird gegen eine monatliche Leasinggebühr Halter des Fahrzeugs und kann dieses benützen, wie er will. Eigentümer des geleasten Fahrzeugs ist aber das Leasingunternehmen. Das zeigt sich unter anderem daran, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer wieder zurückgeben muss. Um sich und den Leasingnehmer abzusichern, verlangen die Leasingunternehmen den Abschluss einer Vollkaskoversicherung mit Zeitwertzusatz.

Zeitwertzusatz

Um die hohen Werteinbussen im ersten Betriebsjahr eines Fahrzeugs abzufedern, werden die meisten neuen Fahrzeuge mit einem Zeitwertzusatz versichert.

Dank des Zeitwertzusatzes wird der hohe Marktwertverlust des ersten Betriebsjahres über mehrere Jahre verteilt. So kann z.B. vorgesehen sein, dass der Versicherer bei einem Totalschaden im ersten Betriebsjahr noch 90-95% des Fahrzeugwerts vergütet, der in der Police vorgesehen ist, im zweiten noch 80-90%, im dritten noch 70-80% usw. Je nach Abstufung, die in den AVB vorgesehen ist, wird so der tatsächliche Zeitwert des Fahrzeugs nach ca. 6-8 Jahren erreicht.

Ausserdem wird bei Zeitwertzusatz ein Totalschaden schon angenommen, wenn die Reparatur 60-70% des Fahrzeugwerts (je nach AVB) ausmachen würde. So mildert der Zeitwertzusatz auch die Wertminderungsgefahr bei grossen Reparaturen.

33%

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